Name | cookieconsent-media |
---|---|
Anbieter | Eigentümer dieser Website |
Zweck | Speichert den Zustimmungsstatus des Benutzers für Externe-Medien Cookies auf der aktuellen Website. |
Laufzeit | 1 Jahr |
Typ | HTTP Cookie |
Name | cookieconsent-necessary |
---|---|
Anbieter | Eigentümer dieser Website |
Zweck | Speichert den Zustimmungsstatus des Benutzers für Cookies auf der aktuellen Website. |
Laufzeit | 1 Jahr |
Typ | HTTP Cookie |
Name | cookieconsent-statistics |
---|---|
Anbieter | Eigentümer dieser Website |
Zweck | Speichert den Zustimmungsstatus des Benutzers für Statistik Cookies auf der aktuellen Website. |
Laufzeit | 1 Jahr |
Typ | HTTP Cookie |
Name | _pk_id |
---|---|
Anbieter | Matomo Analytics |
Zweck | Wird verwendet, um einige Details über den Benutzer zu speichern, z. B. die eindeutige Besucher-ID. |
Laufzeit | 13 Monate |
Typ | HTTP Cookie |
Name | _pk_ref |
---|---|
Anbieter | Matomo Analytics |
Zweck | Wird verwendet, um die Attributionsinformationen zu speichern. |
Laufzeit | 6 Monate |
Typ | HTTP Cookie |
Name | _pk_ses |
---|---|
Anbieter | Matomo Analytics |
Zweck | Kurzlebige Cookies, die verwendet werden, um Daten für den Besuch vorübergehend zu speichern. |
Laufzeit | 30 Minuten |
Typ | HTTP Cookie |
Name | 1P_JAR |
---|---|
Anbieter | youtube.com |
Zweck | Dieser Google-Cookie wird zur Optimierung von Werbung eingesetzt, um für Nutzer relevante Anzeigen bereitzustellen, Berichte zur Kampagnenleistung zu verbessern oder um zu vermeiden, dass ein Nutzer dieselben Anzeigen mehrmals sieht. |
Laufzeit | 1 Monat |
Typ | http |
Name | SID / NID |
---|---|
Anbieter | youtube.com |
Zweck | Google verwendet Cookies wie das NID- und das SID-Cookie, um Werbung in Google-Produkten wie der Google-Suche individuell anzupassen. Mithilfe solcher Cookies erfasst Google zum Beispiel Ihre neuesten Suchanfragen, Ihre bisherigen Interaktionen mit den Anzeigen eines Werbetreibenden oder den Suchergebnissen und Ihre Besuche auf der Website eines Werbetreibenden. Auf diese Weise kann Google individuell zugeschnittene Werbung auf Google anzeigen. |
Laufzeit | 1 Jahr |
Typ | http |
Die Regeln zur Errichtung von Wohngebäuden sollen vereinfacht werden, um den Wohnungsbau in Ballungszentren zu steigern. Ein entsprechender Entwurf für ein Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus wurde durch den Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bereits den entsprechenden Ressorts der Bundesregierung zur Abstimmung vorgelegt.
Das neue Gebäudetyp-E-Gesetz soll den Verzicht auf gewisse Komfort-Standards, etwa die Anzahl der Steckdosen oder dem verwendeten Fenstertyp, beim Neubau deutlich vereinfachen. Unberührt davon bleiben jedoch Standards, die zur Sicherheit des Gebäudes beitragen, wie zum Beispiel Vorschriften zur Statik oder zum Brandschutz. Laut Buschmann bietet sich hier Einsparungspotenzial in Höhe von bis zu zehn Prozent.
Laut seinem Ministerium soll die Änderung des Bauvertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch den rechtssicheren Verzicht auf gewisse Standards deutlich vereinfachen. Diese Erleichterung betrifft ausschließlich Verträge zwischen fachkundigen Unternehmen und greift nur, wenn die Sicherheit und Eignung des Gebäudes dennoch sichergestellt ist. Eine Abweichung von anerkannten Regeln der Technik soll nach dem Entwurf, unter bestimmten Voraussetzungen, nicht mehr als Sachmangel gelten. Eine Aufklärung über die Beschaffenheit des Gebäudes ist weiterhin vorgeschrieben, wenn der Auftraggeber keine fachkundige Firma ist.
Heißt konkret: Der Auftraggeber muss in diesem Fall weiterhin über die mit den Abweichungen einhergehenden Risiken und Konsequenzen informiert werden.
Hintergrund: Architektinnen und Architekten beanstanden die aktuell rechtlich bestehenden Unsicherheiten beim Einsatz von innovativen Baustoffen und Bauweisen. Die Bezeichnung „Gebäudetyp E“ steht deshalb auch für einfaches und experimentelles Bauen.